Unsere Leistungen |
Abnahme von Rauch- und WärmeabzugsanlagenAuf Grund unserer Qualifikation als Prüfsachverständiger nach PrüfVO NRW für Rauchabzugsanlagen und Überdrucklüftungsanlagen führen wir für Sie die Prüfung dieser Anlagen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch. Ferner bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer wiederkehrenden Prüfung in den bauordnungsrechtlichen geforderten Zeiträumen an.
Die jeweiligen Gebäude bzw. Sonderbautypen für die diese Prüfungen durchzuführen sind sowie die Zeiträume für die wiederkehrenden Prüfungen variieren von Bundesland zu Bundesland und sind in den jeweiligen Prüfvorschriften für technische Anlagen geregelt, z.B. der PrüfVO NRW oder der TPrüfVO in Hessen. |