Unsere Leistungen |
Flucht- und RettungspläneDas Erfordernis von Flucht- und Rettungsplänen für Gebäude ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, z.B. Sonderbauvorschriften. Zudem gilt es die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts zu berücksichtigen.
Nach Abschnitt 9 ASR A2.3 gilt: …“ Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.“ … Wir erstellen diese Flucht- und Rettungspläne als Geschosspläne oder auch als Zimmerpläne, z.B. in Hotels, gemäß den gesetzlichen Vorgaben (DIN 4844-3, ASR A1.3 sowie ASR A2.3) unter Einbeziehung objektbezogener Details und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Sollten Ihnen keine digitalen Planunterlagen zur Verfügung stehen, so bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Digitalisierung vorhandener Papierpläne an. |